In Nordrhein-Westfalen dürfen Wirte ihren Gästen weiterhin den Konsum von E-Zigaretten erlauben. Das strenge Nichtraucherschutzgesetz des Landes gelte nicht für die elektronischen Verdampfer, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag. Weil bei E-Zigaretten kein Tabak verbrannt werde, handele es sich nicht um Rauchen, argumentierten die Richter. Zudem seien die Gefahren für Dritte nicht mit denen des schädlichen Zigarettenqualms vergleichbar (Az.: 4 A 775/14).
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