Wie schädlich ist Dampfen?

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    • Wie schädlich ist Dampfen?

      Liebe Dampfer

      Eben lief im Schweizer Fernsehen ein Beitrag übers Dampfen. Habe Euch hier eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchungen zusammengestellt (zu finden auch unter [Links nur für Registrierte]). Der Beitrag war überraschend neutral. Untersucht wurden 10 Liquids. Hier ein paar Infos:

      Zigaretten, die nicht stinken und der Gesundheit weniger schaden. Dies versprechen Anbieter von elektrischen Zigaretten. «Kassensturz» wollte es genauer wissen und hat den elektrisch erzeugten Dampf im Labor auf Giftstoffe hin untersuchen lassen – mit überraschendem Ergebnis.

      Rund 80‘000 Menschen greifen in der Schweiz regelmässig zur elektrische Zigarette – Tendenz steigend. Die Konsumenten benötigen dazu ein Dampfgerät und aromatisierte Flüssigkeit. Im Dampfgerät wird das Liquid durch eine batteriebetriebene Heizspirale erwärmt. Durch das Kondensieren im Mundstück entsteht der Dampf. Liquids gibt es inzwischen in unzähligen Geschmacksrichtungen, von Tabakgeschmack bis Erdbeer, mit und ohne Nikotin (mehr dazu hier).

      «Kassensturz» hat zusammen mit der Westschweizer Partnersendung «A Bon Entendeur» zehn der meistverkauften Liquids mit Nikotin in einem spezialisierten Labor untersuchen lassen. Die chemische Analyse zeigt: Bei der Verdampfung der Liquids entstehen krebserregende Stoffe. Zum Beispiel: Formaldehyd, Acetaldehyd aber auch Acrolein, Crotonaldehyd oder Aceton (siehe auch Testtabellen).

      So wurde getestet:
      Das auf Aldehyd-Giftstoffe spezialisierte Labor Certech in Belgien liess mechanisch Dampf aus der elektrische Zigarette ansaugen. Ein Dampfstoss von drei Sekunden entspricht einem menschlichen Atemzug. Zwischen den einzelnen Dampfstössen schaltete das Labor immer 30 Sekunden Pause ein, damit die elektrische Zigarette nicht überhitzte.Der Dampf wurde in Basenflüssigkeit geführt und die darin eingefangenen Giftstoffe daraufhin analysiert.

      Das Labor testete alle Liquids mit zwei verschiedenen Dampfgerät-Modellen: Einerseits mit dem Modell «eGo-CC» von Joyetech und anderseits mit dem Modell «EVOD» von Kangertech. Je nach Gerät entfalten die Liquids verschiedene Mengen an Giftstoffen. Der Test lässt aber keine Schlüsse darauf zu, wonach ein Gerät weniger Giftstoffe produzieren würde als das andere. Unter dem Strich kommt es also nicht darauf an, welches Gerät zum Dampfen eingesetzt wird.

      Krebserregende Giftstoffe«
      Es überrascht, dass man Giftstoffe wie Formaldehyd und Acetaldehyd im Dampf der E-Zigarette finden kann», sagt Michael Arand, Toxikologe an der Universität Zürich, und präzisiert: «Das sind Verbindungen, die wir auch aus dem Tabakrauch kennen, und die dort zur krebserregenden Wirkung von Zigaretten mit beitragen können.» Laut dem Toxikologen entstehen die Giftstoffe durch die Erwärmung von Glycerin und Propylenglycol, den beiden Grundstoffen aus denen der Dampf der elektrischen Zigarette entsteht. Zudem könnten auch in den Aromen Giftstoffe enthalten sein.

      Allerdings: Tabakzigaretten weisen weit höhere Schadstoffmengen auf. Zum Vergleich: Die Formaldehydwerte sind in einer herkömmlichen Tabak-Zigarette bis zu 60 Mal höher. Und beim Acetaldehyd ist die Belastung im Tabakrauch gar bis 1000 Mal grösser.

      Ungenügende WissensbasisEine negative Ausnahme bildet das Liquid «Tiki Juice» des französischen Herstellers Halo. Sein Dampf ist mit 73,8 Mikrogramm Crotonaldehyd belastet. Alle anderen Produkte im Test weisen nur sehr geringe bis unmessbar kleine Mengen Crotonaldehyd aus. Und auch in einer Tabakzigarette hat es maximal nur halb so viel Crotonaldehyd.

      «Crotonaldehyd ist ein Giftstoff, den ich persönlich für bedenklicher halte als Formaldehyd oder Acetaldehyd», hält Toxikologe Michael Arand fest. Dass in einem Produkt besonders viel davon gefunden worden ist, sei ein guter Indikator dafür, dass die gefundene Menge an Giftstoffen in einem Produkt keine Rückschlüsse auf andere Liquids zulasse: «Über viele potenziell bedenkliche Stoffe in diesen Liquids wissen wir gar nichts. Dem Konsumenten fehlt demzufolge die nötige Wissensbasis für die Wahl eines möglichst ungefährlichen Produktes.»

      Keine Raucherlunge
      Alle getesteten Liquids enthalten Giftstoffe in unterschiedlicher Konzentration. Deshalb ist es nicht möglich, zu sagen, welches Liquid am schädlichsten ist. Klar ist aber: Herkömmliche Zigaretten produzieren bei ihrer Verbrennung Teer und Kohlenmonoxid, was zur gefürchteten Raucherlunge führen kann. Diese Gefahr fällt bei der elektrischen Zigarette weg, sagt der Toxikologe.

      Das Labor in Belgien hat auch den Nikotingehalt in den Liquids untersucht. Es zeigt sich: Die Hersteller deklarieren das Nikotin mehrheitlich korrekt. Allerdings bereitet gerade die Menge an Nikotin in den Fläschchen dem Giftstoffexperten sorgen: «Nikotin ist ein starkes Gift. Und bedauerlicherweise wird es sehr gut über die Haut aufgenommen», so der Professor der Uni Zürich. Wenn beim Umfüllen, oder bei anderen Manipulationen mit den Liquidfläschchen ein Unfall geschieht oder ein Fläschchen zerbricht und die Flüssigkeit über die Haut läuft, sei es durchaus möglich, dass viel mehr Nikotin in den Körper gelange, als das durch das Konsumieren von einer oder mehrerer Zigaretten der Fall wäre. «Es könnte zu einer regelrechten Nikotinvergiftung kommen», warnt Michael Arand.

      Fazit: E-Zigi gesünder als Tabak
      All diesen Bedenken zum Trotz: Der Giftstoffexperte zieht ein klares Fazit: «Im direkten Vergleich würd ich sagen, bei normalem Konsum ist die E-Zigarette mit grosser Wahrscheinlichkeit wesentlich weniger gesundheitsgefährdend als die Tabakzigarette.» Ohne aber im gleichen Atemzug nicht auch zu betonen: «Ich würde aber auf jeden Fall raten, weder zu dampfen noch rauchen.»

      UND GUTE NACHRICHTEN FÜR SCHWEIZER
      Das Parlament ist derzeit an einer Überarbeitung des Tabakgesetzes. Möglich, dass stärker reguliert wird. Aber eine Besteuerung wie bei Zigaretten hat das Parlament abgelehnt :D


      Unter eingangs genanntem Link ist noch die Tabelle mit allen Untersuchungsresulten für alle getesteten Liquids downloadbar.
      Dateien
      • Acetaldehyd.jpg

        (42,92 kB, 22 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      • Crotonaldehyd.jpg

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      • Formaldehyd.jpg

        (43,7 kB, 22 mal heruntergeladen, zuletzt: )
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    • Bundesratsbeschluss in Sachen Tabakgesetz - E-Zigaretten

      Künftig sind nikotinhaltige Liquids auch in der Schweiz zugelassen

      Tabakproduktegesetz: Jugendliche sollen besser geschützt werden

      Bern, 21.05.2014

      Der Bundesrat will die Massnahmen zum Schutz junger Menschen vor dem Tabakkonsum verstärken. Das ist das Hauptziel des in die Vernehmlassung geschickten Entwurfs zum Tabakproduktegesetz. Der Entwurf sieht namentlich eine neue Reglementierung der Werbung und des Sponsorings für Zigaretten und andere Tabakwaren vor. Der Verkauf dieser Produkte an Minderjährige wird ebenfalls untersagt. Die Bestimmungen des neuen Gesetzes sind moderat und gehen weniger weit als die Gesetzgebungen der meisten europäischen Länder. Schliesslich wird die Vermarktung nikotinhaltiger E-Zigaretten in der Schweiz künftig zugelassen. Diese Zigaretten werden den Tabakzigaretten gleichgestellt und unterliegen somit denselben Regeln, namentlich bezüglich Passivrauchen, Werbung und Produktdeklaration. Das neue Gesetz soll die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums schützen. In der Schweiz ist der Tabakkonsum für etwa 9000 vorzeitige Todesfälle verantwortlich. Davon sind 41% auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, 41% auf Krebs und 18% auf Erkrankungen der Atemwege zurückzuführen. Im Vergleich zu Nichtrauchenden ist die Lebenserwartung von regelmässig Rauchenden durchschnittlich vierzehn Jahre kürzer.

      Da die Mehrheit der Rauchenden vor dem 18. Lebensjahr zu rauchen beginnt (57,4%), spielt der Jugendschutz im TabPG eine zentrale Rolle. Werbung für Tabakwaren ist auf Plakaten, in Kinos, in den Printmedien sowie auf elektronischen Trägern nicht mehr zulässig. Auch wenn sich die Tabakwerbung nicht ausdrücklich an die Jugendlichen richtet, übt sie doch einen grossen Einfluss auf diese aus und schafft Anreize, die zum Rauchen anregen können. Der Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige wird ebenfalls untersagt.

      Das TabPG übernimmt für die gesamte Schweiz gewisse Regelungen, die in mehreren Kantonen bereits eingeführt wurden. Schon heute verbieten 15 Kantone die Plakatwerbung und vier weitere Kantone Werbespots für Tabakprodukte in den Kinos. Neun Kantone untersagen den Verkauf von Zigaretten an Minderjährige, während zwölf weitere die Altersgrenze für den Verkauf auf 16 Jahre festgesetzt haben. Ausserdem beschränken zwei Kantone das Sponsoring für Tabak.

      Die Verkaufsförderung von Tabakwaren durch Geschenke an die Konsumentinnen und Konsumenten oder die Vergabe von Gewinnen bei Wettbewerben ist nicht mehr zulässig. Das Sponsoring von internationalen Anlässen durch Tabakhersteller ist nicht mehr möglich.

      Moderate Bestimmungen
      Die Bestimmungen des TabPG sind moderat und gehen weniger weit als die Gesetzgebungen der meisten europäischen Länder. Der Bundesrat hat die Interessen in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Konsumentenschutz einerseits und Wirtschaftsfreiheit andererseits gegeneinander abgewogen. Er ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Einschränkungen für die Wirtschaft tragbar sind. Es bleibt weiterhin möglich, Werbung für Tabakwaren auf Gegenständen, die einen direkten Bezug zum Tabak haben, oder an den Verkaufsstellen zu betreiben sowie Werbung an erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten persönlich zu richten wie auch Festivals und Open Airs von nationaler Bedeutung zu sponsern.

      Nikotinhaltige E-Zigaretten werden Tabakzigaretten gleichgestellt

      Der Bundesrat hat beschlossen, die nikotinhaltigen E-Zigaretten den Tabakwaren gleichzustellen. Der Verkauf nikotinhaltiger E-Zigaretten wird in der Schweiz zugelassen, wodurch gesetzliche Anforderungen, namentlich an die Zusammensetzung, die Deklaration und die Kennzeichnung, festgelegt werden können. Nach dem heutigen Wissensstand sind E-Zigaretten deutlich weniger gesundheitsschädlich und können eine Alternative für die Rauchenden von herkömmlichen Zigaretten darstellen. Die E-Zigaretten unterliegen jedoch denselben Einschränkungen bezüglich Werbung und Verkauf an Minderjährige. Alle E-Zigaretten, ob nikotinhaltig oder nicht, fallen unter das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen und sind an Orten, wo bereits ein Rauchverbot gilt, nicht erlaubt.

      Der Entwurf zum TabPG wurde infolge der Totalrevision des Lebensmittelgesetzes (LMG) erarbeitet. Diese Revision nimmt die Tabakwaren vom Gültigkeitsbereich des LMG aus und wird noch im Parlament diskutiert. Nach Inkrafttreten des LMG bleiben die alten Bestimmungen zu den Tabakwaren jedoch noch für eine Dauer von höchstens vier Jahren gültig. Die Vernehmlassung zum Vorentwurf zum TabPG läuft bis zum 12. September 2014.
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    • Ja und die E-Zigarette fällt unter das Tabakgesetz - in 2 Monaten wird es wohl verabschiedet. Bedeutet gemäss den Politiker: Ich konsumiere Tabak wenn ich dampfe ;) Hoffte, wir Schweizer würden es besser machen, aber weit gefehlt!!! Und die Berichterstattung in der Presse über das Dampfen war weitaus positiver als in Deutschland.
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