Angepinnt REO Talk

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    • An die Zollspezis hier:
      Habe für meinen Vater ne Coppervape bestellt gehabt die jetzt vom Zoll rausgezogen wurde. Konnte die Dame nicht davon überzeugen, dass es sich um ne Akkubox handelt...^^
      Wird jetzt geprüft und natürlich für nicht gut befunden, also vernichten oder zurückschicken.

      Wie funktioniert das mit dem zurückschicken?
      Kennt sich da jemand aus?
    • Arca schrieb:

      An die Zollspezis hier:
      Habe für meinen Vater ne Coppervape bestellt gehabt die jetzt vom Zoll rausgezogen wurde. Konnte die Dame nicht davon überzeugen, dass es sich um ne Akkubox handelt...^^
      Wird jetzt geprüft und natürlich für nicht gut befunden, also vernichten oder zurückschicken.

      Wie funktioniert das mit dem zurückschicken?
      Kennt sich da jemand aus?
      1. Bestell bei focalecig mit german express/dpd fuer irgendwas 3-4 euro aufpreis. Dann klaert fc das mit dem zoll :D
      2. Da du annahme nicht verweigert hast, die frage wird dir gestellt, musst du zurueckschicken. Alles andere willst und kannst du nicht bezahlen (entsorgung als sondermuell).

      Brief versichert mit tracking kost knapp 6 euro, weiss aber nich ob die coppervape da noch reingeht. Sonst paket. Da ich bisher nur selber zurueckgeschickt habt... keine ahnung. Ich wuerde dem zoll schreiben zurueckschicken und zahlen was die wolln. Streng genommen hast du mit der einfuhr gegen geltendes recht verstossen. Keine ahnung ob oder wie der zoll das schon ahndet aber ich wuerde es nich rausfinden wollenn. Deswegen: zurueck, zahlen, runterschlucken und bei fc mit dpd express bestellen :thumbsup:


      Wer war das doch gleich der meinte ich soll beim zoll entspannt durchathmen :sleeping: ?
    • War bei fasttech. Aber ich seh das immer noch halb so wild das war die 3. Lieferung wegen der ich zum Zoll Musste und die 1. bei der es scheinbar Probleme gibt.
      Nach öffnen des Paketes kann man die Annahme ja nicht verweigern oder?gefragt wurde ich nicht nur ob es aufgemacht werden soll noch hab ich nix gezahlt oder unterschrieben
    • pain_md schrieb:

      schoener beitrag @chris. Und noch schoener das es noch andere themen als den neuesten hellfire oder so gibt :thumbsup:
      Jo, freistrecken warn glaub ich auch bei mir das problem was aber glaub ich an mir lag. Damals war wickeln halt noch echtes handwerk was gelernt sein wollte :D
      Bambusschnur hab ich schonmal gehoert, muss man aber irgendwie auskochen, oder?
      Seis drum, bestaende sind da, werds wohl ma bei gelegenheit ausprobieren :rolleyes:
      Wenn ich so zurueckrechne, als ich die vivi nova mit irgend sonem drecks mechanischen at (den ich heut noch hab, den ersten vergisst man nie :D ) und glasfaser gewickelt hat, hat der schlaflose vermutlich schon seine erste grand gestreichelt :thumbsup: manche sind ihrer zeit einfach vorraus :ahhhhh:
      Bambusgarn ist nichts anderes als durch die Düse gepresste Zellulose; öfter auch mal als Viskose bezeichnet. Gibt hier im Forum Info dazu und im Dampfermagazin stand auch mal was. Der Unterschied zwischen Düsengarn auf Zellulosebasis und Baumwollwatte ist, dass Baumwollwatte innen hohl ist und Düsengarn nicht(da es sonst nicht reißfest wäre).

      Willst du also viel Speichermöglichkeit, braucht du eine Faser mit Hohlkammer/Kapillareffekt und da ist nur gewachsene Baumwolle dampfbar. Gibt natürlich auch synth. Fibrearten, die aus Hohlkammern bestehen und entsprechend viel Flüssigkeit speichern können. Werden deswegen gerne in Verbandmaterial oder Windel :D eingesetzt! Die besitzen leider den Nachteil, dass sie brechen und dabei splittern - deswegen dürfen sie bei medizinischen Zwecken auch nur als ummanteltes Füllmaterial eingesetzt werden. Kannst ja mal eine Pampers auseinandernehmen und dampfen...
      Not all girls are
      made of sugar, spice
      and everything nice.

      Some girls are made of
      adventure, fine beer,
      brains and no fear.

    • Arca schrieb:

      An die Zollspezis hier:
      Habe für meinen Vater ne Coppervape bestellt gehabt die jetzt vom Zoll rausgezogen wurde. Konnte die Dame nicht davon überzeugen, dass es sich um ne Akkubox handelt...^^
      Wird jetzt geprüft und natürlich für nicht gut befunden, also vernichten oder zurückschicken.

      Wie funktioniert das mit dem zurückschicken?
      Kennt sich da jemand aus?
      Warum nicht Zollgebühr bezahlen und mit nach Hause nehmen.
      Musste ja letztens auch zum Zoll, hab das Paket dort aufgemacht, es als E-Zigarette deklariert, 5 irgendwas bezahlt und das Ding mitgenommen.
      Wo bei der Einfuhr der Coppervape ein Gesetztesverstoß vorliegt, erschließt sich mir nicht.
    • Die können sich meiner laienhaften Meinung nach nur auf die Produktsicherheit berufen ([Links nur für Registrierte]) und OB die bei einem privatem Import greift ist es zumindest wert nachzufragen.
      Falls ja, ist auf dem Ding halt numal kein CE Zeichen drauf. Dann wärs aber interessant zu wissen, ob die die Coppervape als Spielzeug sehen oder als "elektrisches Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen". Dat Ding hat nämlich gar keine klar definierten Spannungsgrenzen.
      Also ich glaub ich würd mir das begründen lassen.
    • Das Thema mit dem Zoll, was er nun darf und was nicht, begleitet mich jetzt schon seit meiner ersten REO vor 5 Jahren.

      Zusammengefasst:
      Die können was auch immer sie wollen. Für gewöhnlich gibt es Anweisungen zum Behandeln einzelner Güter "von oben". Die Beamten haben dann keinen echten Spielraum, sie müssen das so umsetzen, wie es da steht, ob das nun richtig oder falsch, gesetzlich ist oder nicht. Oft ist es das nicht. So wurden selbst nach dem entsprechenden Urteil dagegen noch einige Zeit Liquids als nicht einfuhrfähig wegen Arzneimittelgesetz §1 abgelehnt. Selbst das ausgedruckte Urteil half nicht. Erst, als "die oben" eine entsprechende Anweisung durchgegeben haben, gings dann ("Ah, E-Liquids, die sind ja jetzt legal").

      Eine Diskussion hilft nicht - es gibt einfach keinen Spielraum. Die Anweisungen werden auch nie vorgelegt oder begründet.

      Die einzige Möglichkeit, dagegen vorzugehen, wenn man es wirklich möchte, ist, sich einen widerspruchsfähigen Bescheid geben zu lassen. Das tun sie nicht gerne, aber man kann darauf bestehen. Dann kann man Widerspruch einlegen und dann ggf. vor dem Verwaltungsgericht klagen. Das dauert dann ewig und in der Zwischenzeit hat man, völlig legal, die Lagerkosten zu tragen. Ob sich dann die Rechtsauffassung des Zolls oder des Importeurs durchsetzt ist eher Zufall.

      Und ja, man ist Importeur und man ist In-Verkehr-Bringer und an alle Regularien gebunden. Ob gewerblich oder privat spielt keine echte Rolle. Schon eher, ob das Produkt in genau dieser Form auch schon in Europa verkauft wird. Aber da muss dann auch alles gleich sein, Verpackung, Beipackzettel, Farbe, Gebrauchsanweisung, CE-Konformitätserklärung usw usf.

      Die Niederspannungsrichtlinie trifft bei uns tatsächlich übrigens nicht zu, weil bauartbedingt <75Volt. Die "CE Zeichen"-Debatte bezieht sich beim Zoll formal nicht darauf, ob ein CE Zeichen angebracht ist, sondern darauf, ob eine Konformitätserklärung vorliegt. Die kann - theoretisch - auch vom Importeur stammen, aber ein einfacher Fresszettel wird eher nicht reichen.

      Den besten Erfolg hatte ich, wenn ich angab, Dinge selber zu konstruieren und ich daher Einzelteile aus aller Welt brauche. Denn nicht alleine funktionsfähige Ersatzteile und Komponenten müssen nur unter besonderen Umständen eigene Dokumentation haben. So ging das schon mal mit Verdampfern ganz gut, aber beim nächsten Mal habe ich auf Granit gebissen.

      Alles ziemlicher Zufall und eigentlich eines Rechtsstaats unwürdig, aber irgendwie kann ichs auch verstehen. Die Damen und Herren vom Zoll sind vor allem um containerweise oder lastwagenweise importierte Güter bemüht. Unser Klein-Kleckergeschäft unterscheidet sich vom Aufwand her nur wenig von einer Lieferung Tomatenketchup per Schiff, aber sie müssen jede einzelne Regelung immer mit jedem einzelnen Privatimporteur durchhecheln, etwa, dass Versandkosten mit verzollt werden müssen. Das nervt bestimmt tierisch.
    • Hab ich ein Glück mit meinem Zöllner. ^^
      Der hat die totale Ahnung, wahrscheinlich selber Dampfer.
      Die wenigen Male wo ich hin musste, hat er mir einmal einen Kay4 clone weggenommen.
      Den Shenray Genelocity durfte ich dagegen mitnehmen nur, weil auf dem MessingEi kein Logo graviert war.
      Einen Genius2 clone (mit Logo) hätte er eingezogen.
      !!! Es geht also lediglich um Markenrechtsverletzungen !!!

      Einen Glücksmoment habe ich ihm letzte Woche beschert, als er meine Reo grand auspacken durfte. :thumbsup: