Hallo
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Münster. Nikotinhaltige Flüssigkeiten für rauchfreie E-Zigaretten
sind keine Arzneimittel. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster
am Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden. Handel und Verkauf von
Produkten rund um E-Zigaretten sind damit nicht strafbar. Das Gericht
wies in drei Verfahren die Rechtsauffassungen der Stadt Wuppertal, des
Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland zurück. In
all diesen Verfahren ließ das Gericht Revision zu (Az.: 13 A 2448/12,
13 A 2541/12 und 13 A 1100/12)......
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Münster. Nikotinhaltige Flüssigkeiten für rauchfreie E-Zigaretten
sind keine Arzneimittel. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster
am Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden. Handel und Verkauf von
Produkten rund um E-Zigaretten sind damit nicht strafbar. Das Gericht
wies in drei Verfahren die Rechtsauffassungen der Stadt Wuppertal, des
Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland zurück. In
all diesen Verfahren ließ das Gericht Revision zu (Az.: 13 A 2448/12,
13 A 2541/12 und 13 A 1100/12)......