joejoe schrieb:
Bis zum 20.5.2017 darfst du alles erdenkliche einführen. Ab dann ist alles untersagt, was keine EU Zulassung hat.
joejoe schrieb:
[Links nur für Registrierte] Nöööö.
Er ist weder Händler noch Importeur, sondern Privatperson. Entsprechend gilt meiner Meinung nach die Übergangsregelung in 47 ABS.2 für die im Verkehr befindlichen Liquids. ( Für dich sieht das anders aus, du wärst Importeur)
Macht Sinn.
Ich war gerade beim Schreiben des Beitrages und dachte mir: "Ehh, jetzt rufste an." War recht nett der Zollbeamte, leider sitzen die genau so im Grauen wie die Endverbraucher. Momentan wird wohl gerade viel diskutiert bzgl. Einfuhr von Gebindegrößen mit mehr als 10ml etc. Er meinte aber das noch nichts fest steht, es wohl aber zu Problemen kommen kann mit Flüssigkeiten die mehr als 20mg Nikotin pro einem Milliliter enthalten (das dürfte die Wenigsten, bezogen auf Fertigliquids, stören). Er meint auch das die Antwort auf meine Mail länger dauern kann, da halt momentan alles ziemlich unklar ist.
Fazit: joejoe hat Recht, noch sollte es keine Probleme geben.