Zoll- und Einfuhrsteuern bei Liquidbestellung aus den USA

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    • joejoe schrieb:

      Bis zum 20.5.2017 darfst du alles erdenkliche einführen. Ab dann ist alles untersagt, was keine EU Zulassung hat.

      joejoe schrieb:

      [Links nur für Registrierte] Nöööö.

      Er ist weder Händler noch Importeur, sondern Privatperson. Entsprechend gilt meiner Meinung nach die Übergangsregelung in 47 ABS.2 für die im Verkehr befindlichen Liquids. ( Für dich sieht das anders aus, du wärst Importeur)

      Macht Sinn.

      Abgesehen davon, ich mir trotzdem etwas unsicher, mir war immer so als ob es eine Grenze bei der Menge an nikotinhaltigen Flüssigkeiten gibt. Ich kann dazu allerdings nichts finden auf der Webseite des Zoll, nur zu Tabakwaren wie z.B. Zigaretten. Eine Antwort auf meine Anfrage hab ich leider auch noch nicht (sind ja noch nicht mal zwei Tage vergangen). Meine letzte Box kam ja problemlos durch, allerdings ist das mindestens ein Jahr her und da war nicht mal ein "Kontrollsticker" vom Zoll drauf, wurde also direkt durchgewunken.

      Ich war gerade beim Schreiben des Beitrages und dachte mir: "Ehh, jetzt rufste an." War recht nett der Zollbeamte, leider sitzen die genau so im Grauen wie die Endverbraucher. Momentan wird wohl gerade viel diskutiert bzgl. Einfuhr von Gebindegrößen mit mehr als 10ml etc. Er meinte aber das noch nichts fest steht, es wohl aber zu Problemen kommen kann mit Flüssigkeiten die mehr als 20mg Nikotin pro einem Milliliter enthalten (das dürfte die Wenigsten, bezogen auf Fertigliquids, stören). Er meint auch das die Antwort auf meine Mail länger dauern kann, da halt momentan alles ziemlich unklar ist.

      Fazit: joejoe hat Recht, noch sollte es keine Probleme geben. :waii:
    • Hm, das klingt besser als erwartet. Bestellt jemand von euch noch aromen aus USA? Trotz deiner Recherche, spktspkt, bin ich doch verunsichert. Langsam denke ich wirklich darüber nach mal das Experiment mit dem selbst einlegen zu versuchen. Hab da mal,vor Wochen eine Seite gefunden, die genau beschreibt, wie man das macht. Nun muss ich nur noch gute cigarren- und Tabak blätter herkriegen.
    • Ich bin einer der wenigen, die nur Tabak dampfen.

      Ein gutes Aroma habe ich unter Hunderten nicht gefunden. Die Azhad Reihe war auch dabei, schmeckt aber auch leicht nach Parfum. Schnell und billig schmeckt Herrlan cuban cigar ein wenig nach Tabak.

      Es müssen keine Blätter sein. Eine gute Zigarre hat ebenfalls keine Zusatzstoffe.

      Zino Szepter würde ich empfehlen. Zigarre Schreddern, in 75ml reinen Trinkalkohol 3 Tage, 3 weitere Tage verdunsten lassen, 200ml VG (kein PG) drüber und 6 Monate dunkel lagern. filtern durch Spritze mit Watte.ca 1/2-1 Liter nicbase nach Wahl zumischen.
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    • Pet Shoeman schrieb:

      Hm, das klingt besser als erwartet. Bestellt jemand von euch noch aromen aus USA? Trotz deiner Recherche, spktspkt, bin ich doch verunsichert. Langsam denke ich wirklich darüber nach mal das Experiment mit dem selbst einlegen zu versuchen. Hab da mal,vor Wochen eine Seite gefunden, die genau beschreibt, wie man das macht. Nun muss ich nur noch gute cigarren- und Tabak blätter herkriegen.
      Hab eine Zamplebox bestellt, mal schauen ob die problemlos durchgeht. Aromen hab ich bis jetzt immer nur aus Europa ([Links nur für Registrierte] und [Links nur für Registrierte]) bestellt. Leider kann ich dir auch nicht sagen wo man Tabakblätter bekommt, aber da hat ja joejoe schon was zu geschrieben.
    • Hab vorhin Antwort auf meine Mail bekommen...jetzt bin ich wirklich mal gespannt ob die Zamplebox durchgeht. :|



      Generalzolldirektion schrieb:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter (sog. „Liquids“)
      Verkehrsfähigkeit

      Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
      Ihnen ist ein Beipackzettel einschließlich Gebrauchsanweisung beigefügt, der in deutscher Sprache verfasst, allgemein verständlich und gut lesbar ist sowie den weiteren Vorgaben der TabakerzV entspricht. Auf den Verpackungen/ Außenverpackungen der Erzeugnisse müssen die erforderliche Liste mit Inhaltsstoffen, Nikotingehalt und die Hinweise sowie der gesundheitsbezogene Warnhinweis angebracht sein. Zusätzlich haben elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter kinder-, manipulations-, bruch- sowie auslaufsicher zu sein und müssen über einen Mechanismus für eine auslauffreie Nachfüllung verfügen.
      § 26 TabakerzV; § 27 Absatz 1 TabakerzV; § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und 4 TabakerzV; § 15 Absatz 1 TabakerzG, § 27 Absatz 2 und 3 TabakerzV; § 14 Absatz 3 Satz 1 TabakerzG; § 28a TabakerzV
      Ein persönliches, unentgeltliches Verbringen durch eine Privatperson gilt nicht als in Verkehr bringen; die genannten Regelungen zur Verkehrsfähigkeit sind demnach nicht anwendbar.
      Volumenbegrenzung !
      Nachfüllbehälter dürfen ein Volumen von höchstens 10 Millilitern, elektronische Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen ein Volumen von höchstens 2 Millilitern und die nikotinhaltige zu verdampfende Flüssigkeit einen Nikotingehalt von höchstens 20 Milligramm pro Milliliter haben.
      § 14 Absatz 1 TabakerzG

      In der Bundesrepublik Deutschland ist die Überwachung der Einhaltung der tabakrechtlichen Bestimmungen Aufgabe der jeweils zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer. Die Entscheidung, ob die Waren die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einfuhr erfüllen, treffen diese zuständigen Behörden. Ich bitte Sie deshalb, sich mit dem auf Bundesebene für diesen Rechtsbereich zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Verbindung zu setzen. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des BMEL, siehe h[Links nur für Registrierte].

      Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.

      Mit freundlichen Grüßen


      Im Auftrag


      Rothe


      Generalzolldirektion
      Zentrale Auskunft
      Postfach 10 07 61
      01077 Dresden


      Auskunft für Privatpersonen:
      Tel.: [Links nur für Registrierte]
      Fax: [Links nur für Registrierte]
      E-Mail: info.privat@zoll.de


      Internet: [Links nur für Registrierte]
      Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion
      Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr
    • wenn dem so waere wie da steht, koennen alle mir bekannten shops zumachen :D
      Beipackzettel fuer liquid? Jetz ma alle die hand heben die sowas schonmal hatten :thumbsup:

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      Tabakblaetter bekommst im jeden guten tabakgeschaefft. Die haben meist fuer die pfeifenraucher die tabaksorten einzelln zum selbermischen. Von zigarren rate ich ab, da zumindest die longfiller 3 verschiedene tabakblaetter haben (fuellung, umblatt, deckblatt).
    • pain_md schrieb:

      wenn dem so waere wie da steht, koennen alle mir bekannten shops zumachen :D
      Beipackzettel fuer liquid? Jetz ma alle die hand heben die sowas schonmal hatten :thumbsup:

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      Tabakblaetter bekommst im jeden guten tabakgeschaefft. Die haben meist fuer die pfeifenraucher die tabaksorten einzelln zum selbermischen. Von zigarren rate ich ab, da zumindest die longfiller 3 verschiedene tabakblaetter haben (fuellung, umblatt, deckblatt).
      Heb Hand !

      Was glaubst du denn eigentlich, was gerade passiert ??? Mindestens 90 % der kleinen Liquidschmieden werden mit Sicherheit auf der Strecke bleiben und sind im Juni 2017 vom Markt verschwunden. Wenn du NET Liquids suchst, findest du schon jetzt 1/3 der Hersteller nicht mehr wieder.

      Der Zoll hat lediglich die Übergangsregelung in seiner Antwort nicht berücksichtigt, aber ab Mai 2017 wird es düster.

      Und ja, wenn du keinen Spass daran hast, aus vollkomen überteuerten kindersicheren Minifläschchen demnächst Zwergverdampfer nachzufüllen, solltest du darüber nachdenken, etwas zu bunkern (insbesondere Base mit Nic).

      Und ja, es werden einige Shops zumachen. Nicht weil das Gesetz sofort in aller Strenge durchgesetzt wird, sondern weil sie sich gegenseitig abschlachten werden. Die Großen der Branche sind schon lange fertig und werden die kleine Konkurrenz mit Abmahnungen und Prozessen vom Markt kegeln, sofern diese meint, nach dem Stichtag noch nichtkonforme Ware absetzen zu können.
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    • Die Umstellung auf TPD2 wird nicht einfach ist aber schon in arbeit. Es wir uns eine Menge Geld kosten. Natürlich werden große Ketten und oder Hersteller darauf achten das nicht nur sie sich an die neuen Regeln halten, was ganz normal und verständlich ist.
      Alles was ein Shop vor dem 20.11. 2016 eingekauft und bezahlt hat darf er noch bis zum 20.05.2017 verkaufen. Ich glaube aber nicht das die kleinen Shops mal eben 100,000 oder 150,000 Euro haben um sich die Lager voll zu machen und selbst das wird kaum bis zum 20.05 reichen.
      Der Markt wird sich verändern aber nicht wegbrechen. Ich denke auch das die Regeln was Base betrifft geändert werden. Da VG und auch PG, dampfbare Flüssigkeiten, laut TPD2 nur noch in 10ml verkauft werden dürfen. Die Industrie verkauft sie aber in 1000l Gebinden an Bauern und jede Apotheke verkauft sie auch.
      In der Regelung steht aber nicht das es nur Dampfshops untersagt ist, nein die Regeln gelten für alle. Bin mal gespannt. Im schlimmsten Fall verkaufen wir halt VG und PG getrennt und 10ml Flaschen mit 20mg, wir werden sehen.
      Die Strafen bei nicht Beachtung der TPD2 sind enorm, das tut richtig weh
      Ich freue mich nur das einige Ars....von Markt verschwinden die billig Liquid in China einkaufen und es als Premium Plörre an ahnungslose Kunden verscherbel.
      Genauso wie viele Stände auf den Flohmärkten.
    • also ik muß mal wat sagen ... da ik durch neue arbeit jez tagsüber mit meiner icare unterwegs bin da ik da nich so mega dampfwolken schmeißen kann und will ... würde ik auch mit 10 ml pullen gut klar komm!ey ik hab nu au echt ne menge an dampfgeräten durch aber , dampfen kann so einfach sein !soll jez keine werbung für die icare sein, aber nur nachfüllen und dampfen is einfach jeil(9mg nic natürlich), keine knöppe , verschwindet in jeder tasche ,geschmack passt ! Was natürlich nicht heißen soll das ich es nich vermissen würde abends ne tankladung "premium" plörre im engine oder im tröpfler zu genießen aber man bzw ik würd mit klar komm !ich meine wäre nice gewesen wenn wir oder besser gesagt die dampferwelt weiterhin unterm radar so weiter hätten machen könn aber ,es gibt echt länder die sind was dampfen angeht echt beschissener dran!was uns urlaubsmäßig evtl. Dann ja au noch betreffen wird!wir werden sehen...ps:und unseren geldbeuteln tut das nicht ständig neue geräte erscheinen dann bestimmt au gut ! ;)
    • Man kann natürlich Basen über England bestellen da sie die Vorgaben der EU nicht umsetzen. Eine Zollkontrolle, da noch EU Mitglied, sollte es nicht geben. Als Gewerblicher ist aber auch dieses Strafbar da man bewusst Regelungen umgeht.Den am ende aller Tage darf ich nur noch größere Gebinde verkaufen die ich vor dem 20.11 eingekauft habe bis zum 20.05.2017.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rebbycando ()

    • [*]Ein „Nachfüllbehälter“ (im Sinne des Gesetzes) wird ausschließlich durch die Eigenschaft des Inhalts (nikotinhaltige Flüssigkeit, die zum Nachfüllen einer „elektronischen Zigarette“ verwendet werden kann) definiert. Also jeder Behälter, der mit nikotinhaltiger Flüssigkeit gefüllt ist, die man in eine Dampfe kippen kann.
      [*]„Nachfüllbehälter“ dürfen ein maximales Volumen von 10 ml haben.
      Der springende Punkt ist hier nikotinhaltig und das ist Base ohne Nic eben nicht.
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